Vereinbaren Sie einen Termin:
Praxis
Telefon: 08105 - 230 33
E-Mail: ortho-gilching(at)web.de

Physikalische Therapie
Telefon: 08105 - 77 425 93
E-Mail: ortho-gilching(at)web.de


Termin online buchen
Termin online buchen Kontakt aufnehmen

Physikalische Therapie

Telefonische Anmeldung: 08105-77 425 93

Physikalische Therapieverfahren sind lang etablierte, nachweislich wirksame Behandlungen, die in der Orthopädie insbesondere nach Verletzungen, degenerativen Schäden, reaktiven Entzündungsprozessen und Verspannungen eingesetzt werden. Physikalische Therapien lindern Schmerzen, lockern das Gewebe und verbessern sowohl die Durchblutung als auch die Nährstoffversorgung verschiedener Strukturen. Die Nervenaktivität kann stimuliert oder beruhigt werden. Die physikalische Therapie schafft damit eine optimale Basis und Vorbereitung für eine physiotherapeutische oder ergotherapeutische Übungsbehandlung.

Folgende Therapien aus dem Bereich der physikalischen Medizin erhalten Sie bei uns in der Praxis:

  • Ultrareizstrom-Therapie / diadynamische Ströme
  • Microwellen-Extensions-Behandlung (MiLiEx)
  • Iontophorese
  • TENS
  • Eisanwendungen
  • Saugmassage
  • Ultraschalltherapie
  • StimWell®

Nebenwirkungen?

Selten können vorübergehend Überempfindlichkeitsreaktionen mit Schwellung, Juckreiz oder Hautausschlag auftreten. Sehr selten kann es bei der Iontophorese zu einer kleinen verbrennungsähnlichen Hautreaktion kommen. Bei den Extensionsbehandlungen können in seltenen Fällen bei zu intensiver Einstellung vorübergehende Beschwerdeverschlechterung oder Schwindel auftreten. Diese Erscheinungen klingen nach der Behandlung jedoch schnell wieder ab. Bei den  Saugmassagen kann es zu kleinen Einblutungen in die Haut („Knutschflecken“) kommen, die jedoch harmlos sind.

Hinweis

Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten dieser nachgewiesenermaßen effektiven Behandlungen in voller Höhe. Nach den Regeln für gesetzlich Versicherte gehören viele medizinisch sinnvolle physikalische Leistungen entweder nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung oder gehen über das „medizinisch unbedingt Notwendige“ (§12 SGB V) hinaus. Daher werden sie als individuelle Gesundheitsleistungen angeboten und müssen bei Inanspruchnahme aus der eigenen Tasche bezahlt werden.